(1) Der Provider erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt der Provider dem Kunden Systemressourcen auf einem Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der technischen Spezifikationen (§ 2), der Vertragsbestandteil ist, ablegen.
(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Providers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
(3) Der Provider erbringt die genannten Leistungen (§ 2) mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. Der Provider ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 3.00-6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
(4) Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Provider arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe einer der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Der Provider übernimmt keinerlei Haftung für eine fehlerfreie Datensicherung.
(5) Der Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird der Provider dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
(6) Der Provider verpflichtet sich, arbeitstäglich Viren-Scans durchzuführen.
§ 2 TECHNISCHE DETAILS
Werden im Vertrag festgehalten je nach Leistung.
§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass die von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Provider von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(2) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche gegen den Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Provider berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahmen unverzüglich informieren.
(3) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern der Providers abgelegten Daten, so kann der Provider diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(4) Der Kunde erhält auf Anfrage einen eigenen Administrationsbereich. Innerhalb dieses Bereichs kann er die für ihn freigegebenen Einstellungen anpassen. Zusätzlich kann er jeweilige Zugänge und Passwörter anpassen. Die Passwörter müssen je nach Systemeinstellungen Spezifikationen aufweisen. Wird das Passwort mehrfach in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Server gesperrt um vor möglichen Angriffen zu schützen. SSH Zugänge können nur mit einem Fingerprint Verfahren gewährt werden, welche zusätzlich beim Provider freigegeben werden müssen. Der SSH-Root-Zugriff wird nicht gewährt.
(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
(6) Der Provider ist nicht verpflichtet, den Speicherplatz auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Er hat den Nutzer darüber zu informieren, falls er selbst von einem dritten Access-Provider Speicherplatz anmietet. Er ist verpflichtet, in seinem vertraglichen Verhältnis zu dem Access- Provider dafür Sorge zu tragen, dass auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses die Daten und Inhalte des Nutzers für eine Dauer von mindestens drei Monaten unverändert auf dem Server des Access-Providers gespeichert bleiben dürfen und für dritte Internet-Nutzer zum Abruf bereitgehalten werden. Soweit der Access-Provider auf Grund eines Verschuldens des Providers berechtigt Daten und Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise löscht oder die Website nicht oder nur zeitlich beschränkt zum Abruf für Dritte bereithält, ist der Provider dem Nutzer zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsmieten verpflichtet. Er wird von dieser Vertragsstrafe befreit, soweit er innerhalb von 2 Werktagen nach Bekanntgabe durch den Kunden die Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht durch Speicherung der Daten und Inhalte auf einem anderen Server sicherstellt.
(7) Der Kunde wird mittels Hyperlink von jeder Seite seiner Website den Zugriff auf ein Impressum sicherstellen, in das er den Namen der Agentur und ihre Adresse aufnimmt und in dem er kenntlich macht, dass durch sie das Web-Hosting betrieben wird.
§ 4 RESELLER-AUSSCHLUSS
Der Kunde darf die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen Dritter nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.
§ 5 VERGÜTUNG
(1) Die Vergütung der vom Provider erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste (§ 2).
(2) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
(3) Sofern eine deutliche Erhöhung der Zugriffe eine Anpassung der Serverleistung erforderlich macht, kann eine Preiserhöhung um den prozentualen Anteil der Serverleistungssteigerung erhoben werden. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich
zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(4) Die Erbringung der Leistungen durch den Provider ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
§ 6 VERTRAGSLAUFZEIT
(1) Dieser Vertrag läuft unbefristet und kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats gekündigt werden.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Provider dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zum Abruf für 14 Werktage zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Providers bleiben unberührt.
§ 7 MÄNGELHAFTUNG
(1) Erbringt der Provider die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.
(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
(4) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 8 HAFTUNG
(1) Die Haftung des Providers für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
(2) Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körper, oder der Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Fall leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 25.000 Euro. Für den Verlust von Daten, und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 9 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSBEDINGUNGEn
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunden mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorhergesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
I N T E R N E T — M A R K E T I N G — P R I N T — H O S T I N G
(5) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. Patrick Kudla — Behaimstraße 27 — 13086 Be r l i n mail@berlin-web-agency. d e M 0160 94866998 T 030 82079269 www.berlin-web-agency.de 7 / 7